Vorstellung Dr. Thomas A. Degen

Warum arbeitete ich bei der Degen Deicke Wagner GmbH, whistleblower-helpdesk, und nicht in der Ölindustrie? Schon vor der Jahrtausendwende habe ich mich für Autos, Rasenmäher, Flugzeuge und Boote interessiert, vor allem, weil die individuelle Mobilität für die Menschheit als Synonym für Frieden und Freiheit steht. Als Computer-Fan haben mir meine Antennen zur Jahrtausendwende gesagt, als mailen, chatten und googeln noch exotisch waren, die Offerte aus der Ölindustrie abzusagen und mich in die „Wahlstation“ bei SAP nach Waldorf zu stürzen.

Whistleblower-Schutz: Schlüssel zur ethischen Unternehmenskultur

Das Hinweisgeberschutzgesetz spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich sicher fühlen, Missstände oder unethisches Verhalten anzusprechen. Arbeitgeber sollten Richtlinien und Verfahren zur Meldung von Fehlverhalten einführen, einschließlich Vertraulichkeitsanforderungen und Schutz vor Repressalien. Es ist wichtig, effektive Kanäle für die Meldung von Bedenken gegenüber der Geschäftsleitung bereitzustellen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen.

Vorstellung Peter Wagner

Als Alternative zum Behördenweg agieren wir quasi als Treuhänder: Unternehmen vertrauen uns, dass wir die Anforderungen ihrer Meldestelle gesetzeskonform umsetzen. Und Hinweisgeber vertrauen uns, dass ihr Hinweis in vertraulicher Weise regelgerechte Beachtung findet.

Damit Sie sich ein eigenes Bild machen können, stellt sich hier ein weiterer Gründer selbst vor.

Beim externen Ombudsmann bleiben Hinweise intern

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, wird die unternehmerische Verantwortung um neue Schutzmechanismen im Bereich Compliance ergänzt:
Für Hinweise über relevante Rechtsverstöße werden Meldewege ohne Risiko eingeführt. So genannte Hinweisgeber aus der Mitte oder aus dem Umfeld eines Unternehmens sind künftig geschützt vor Repressalien.
Umso wichtiger ist das Verständnis, welche Meldewege dem Hinweisgeber zu Verfügung stehen:

Was ist die Rolle des Ombudsmannes und wie sieht das Doing aus?

Eine Ombudsperson ist eine unparteiische Schiedsperson. Der Begriff kommt vom altnordischen für „Vollmacht“ oder „Auftrag“. Bei mehreren Ombudspersonen spricht man von einem Ombudsrat. Skandinavien gilt als Vorreiter; Schweden führte 1809 den ersten Ombudsmann für Bürgerbeschwerden ein. In Deutschland kam das Thema in den 1970er-Jahren auf.