Vorstellung Dr. Thomas A. Degen

Warum arbeitete ich bei der Degen Deicke Wagner GmbH, whistleblower-helpdesk, und nicht in der Ölindustrie? Schon vor der Jahrtausendwende habe ich mich für Autos, Rasenmäher, Flugzeuge und Boote interessiert, vor allem, weil die individuelle Mobilität für die Menschheit als Synonym für Frieden und Freiheit steht. Als Computer-Fan haben mir meine Antennen zur Jahrtausendwende gesagt, als mailen, chatten und googeln noch exotisch waren, die Offerte aus der Ölindustrie abzusagen und mich in die „Wahlstation“ bei SAP nach Waldorf zu stürzen. Da waren damals schon gefühlt 6.000 Experten im Headquarter. Großartig, so viele Softwareentwickler, Informatiker, Physiker, Ingenieure im Konzern vernetzt zu sehen, die Software beisteuern, die weltweit Hilfe leistet. Im Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und diversen Stationen (wie internationale Großkanzlei in Düsseldorf, Ministerium in Magdeburg, Gerichte in der Residenz des Rechts in Karlsruhe und Wirtschaftskanzleien) sowie Praxiserfahrungen in Medien- und Handelsunternehmen, habe ich mein Interesse an der Digitalisierung entwickelt.

Mein eigentlicher Wunsch, Rocksänger zu werden, war schon vor meiner Zeit beim BUND (als Zivi beim Öko-Verband und nicht bei der Bundeswehr, über die ich heute weit besser denke) durch ein kleines Vorsingen bei meiner Klavierlehrerin mit den Hinweis, „Thomas, Jura oder BWL!“ elegant in die „richtige Richtung“ gelenkt worden.

Eine Inhouse-Karriere wollte ich in einem globalen Konzern deshalb nicht machen, weil ich Freiheit und Herausforderungen gegenüber Routine immer als vorzugswürdig ansehe. Jura, weil ich hier eine fundierte Ausbildung habe mit allen Lebensbereichen, strukturiert in Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht und mit der Chance, mich spezialisieren zu können. Dem Faszinosum Internet war ich erlegen. Dem Recht der Informationstechnologie wollte ich auf den Grund gehen.

Wichtiger, als nach dem Studium gleich viel Geld zu verdienen war mir, meinem späteren Doktorvater Professor Dr. Michael Ronellenfitsch (Uni Tübingen und ehem. Landesdatenschutzbeauftragter von Hessen) ein neues Thema vorzustellen: „Freiwillige Selbstkontrolle der Access-Provider“. Untertitel: „Ein Beitrag zur Gewährleistung einer gemeinwohlverträglichen Informationsfreiheit“. Idealerweise wurde dem zugestimmt, so dass ich mich direkt nach dem Referendariat mit neuen Schnittstellen zwischen Recht, Technik und Management, Haftungsfragen und Aspekten der Konvergenz der Medien vertieft befassen durfte. Um nicht in der Wissenschaftswelt zu versinken, habe ich mich parallel nach dem 2. Staatsexamen Anfang 2003 selbstständig gemacht. Da die Rechtsanwaltskammer Stuttgart 2003 ein Internetprojekt und eine Assistenz der Geschäftsführung ausgeschrieben hatte, hatte ich das Glück, im Kammerverband auch als Teilzeit-Doktorand und Anwalt einsteigen zu dürfen. Dass ich viel gelernt habe und Spaß hatte, lag an den unterschiedlichsten Menschen, die ich kennenlernen durfte und an den spannenden Themen. Hier habe ich gelernt, dass die freien Berufe, aber auch die Wirtschaftswelt der Industrie, Händler und Hersteller, komplexe berufs- und branchenspezifische Rechtsrahmen haben. Ich kam also früh in Kontakt mit Compliance.

Über zehn Jahre habe ich neben- und hauptamtlichen Tätigkeiten und zwei ehrenamtlichen Berufsperioden im Fachausschuss IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin sehr viel Erfahrung sammeln dürfen. In dieser Zeit habe ich auch diverse Projekte begleitet, weitere Bücher geschrieben, Lehraufträge angenommen und bin über die FDP in den Landesfachausschuss Innen und Recht gekommen. Vertreter/innen der Anwaltschaft, der weiteren freien Kammerberufe, von Justiz, öffentlicher Hand, Gesellschaft, Wirtschaft und Presse durfte ich persönlich kennenlernen.

Um mehr Zeit für Mandanten, Freunde und Familie zu haben und weitere Spezialisierungsmöglichkeiten wahrzunehmen, bin ich 2013 in die Kanzlei von Peter Wagner und Prof. Helmuth Jordan gewechselt, wo ich heute noch bin. Die sympathischen Kollegen waren die ersten mit digitaler Anwaltsakte, GmbH-Struktur und Knowhow im „grünen Bereich“ (gewerblicher Rechtsschutz, IT-, Wirtschaftsrecht). 2015 wurde ich Fachanwalt für IT-Recht. Ich bin auch Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV) und betreue diverse Wirtschaftsunternehmen (Maschinenbau, Handel, Sport-/Marketing, Film, Personal-/Dienstleistungen), Verbände und Institutionen, auch aus den Bereichen Bildung, Kultur, Musik und Kirche, als externer Datenschutzbeauftragter.

Als Lehrbeauftragter war ich u.a. schon für die VWA, die Rechtsanwaltskammer Stuttgart und deren Fortbildungsinstitut, den Anwaltsverein Stuttgart, auch im Bereich der Referendarausbildung in den OLG-Bezirken Stuttgart und Karlsruhe, tätig. Aktuell engagiere ich mich an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW), v.a. im gewerblichen Rechtsschutz und zu Social Media und bei der TÜV SÜD Akademie GmbH (München), dort im neuen Fachlehrgang IT-Compliance-Manager (TÜV).

Verantwortung wahrzunehmen ist für mich keine Floskel. Ich befasse mich in der anwaltlichen Praxis mit hochkomplexen Fragestellungen. Mitunter darf ich „Geburtshelfer“, oft auch „Feuerwehrmann“ sein. Mein Credo „Der Wolf beißt allein“ bedeutet, dass ich in der Lage bin, das Steuer im Cockpit zu übernehmen und z.B. GRC-Strukturen in einem Unternehmen einzuführen. Gleichzeitig bin ich Teamplayer. In einem interdisziplinären Team habe ich 2021 die ValueAbler GmbH als Co-Founder mitgegründet, um mich selbst weiter unternehmerisch in Compliance-Schnittstellen zu entwickeln. Im Netz und Buchhandel finden sich von mir Beiträge wie „IT- und Datenschutz-Compliance für Unternehmen“, (Hrsg.: Degen/Deister), 2. Aufl. Boorberg Verlag; und „Elektronischer Rechtsverkehr“, 2. Aufl. (Degen/Emmert), Verlag C.H. Beck. Eine Auswahl meiner Veröffentlichungsliste ist abrufbar auf meiner Anwaltsprofilseite.

Die Aktionspläne und Strategien der EU zu Nachhaltigkeit und digitalen Strategien, v.a. die Whistleblower-Richtlinie und die in Wirtschaft und Gesellschaft kontrovers diskutierten Überlegungen, wie man im Gemeinwohlinteresse Regelungen etabliert, um Hinweisgeber zu schützen, die rechtswidrige oder rechtsmissbräuchliche Vorgänge erkennen, haben dazu geführt, dass Alexander, Peter und ich die Degen Deicke Wagner GmbH, whistleblower-helpdesk, gegründet haben. Wir bieten als erfahrene Praktiker die notwendige Unterstützung an für den Mittelstand zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

In der Praxis braucht es echte Ombudsleute und nicht nur künstliche Intelligenzen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir uns hierfür eignen und alle Normadressaten sehr gut unterstützen können. Mit meinen Partnern Alexander und Peter und unserem gesamten Team navigieren wir durch den Compliance-Dschungel und stellen die Weichen auf grün.

Facebook
Twitter
LinkedIn

Verwandte Artikel

Whistleblower-Schutz: Schlüssel zur ethischen Unternehmenskultur

Das Hinweisgeberschutzgesetz spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich sicher fühlen, Missstände oder unethisches Verhalten anzusprechen. Arbeitgeber sollten Richtlinien und Verfahren zur Meldung von Fehlverhalten einführen, einschließlich Vertraulichkeitsanforderungen und Schutz vor Repressalien. Es ist wichtig, effektive Kanäle für die Meldung von Bedenken gegenüber der Geschäftsleitung bereitzustellen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen.

Weiterlesen

Vorstellung Peter Wagner

Als Alternative zum Behördenweg agieren wir quasi als Treuhänder: Unternehmen vertrauen uns, dass wir die Anforderungen ihrer Meldestelle gesetzeskonform umsetzen. Und Hinweisgeber vertrauen uns, dass ihr Hinweis in vertraulicher Weise regelgerechte Beachtung findet.

Damit Sie sich ein eigenes Bild machen können, stellt sich hier ein weiterer Gründer selbst vor.

Weiterlesen

+49 177 6333972

Rückruf anfordern

info@whistleblower-helpdesk.de