Kein
Risiko
eingehen.

Jetzt Externe Ombudsperson buchen und Hinweisgeberschutzgesetz beachten. Vermeiden Sie erhebliche Bußgelder, die sich schnell aufsummieren können!

Jetzt Externe Ombudsperson buchen
und Hinweisgeberschutzgesetz beachten.
Vermeiden Sie erhebliche Bußgelder,
die sich schnell aufsummieren können!

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist jedes Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem für Whistleblower einzuführen. Das kann durch die Benennung einer Ombudsperson erfolgen, bei der sich Hinweisgeber melden können. Sonst droht ein hohes Bußgeld. Gehen Sie kein Risiko ein! Buchen Sie jetzt hier einen Externen Ombudsmann – damit haben Sie alle gesetzlichen Anforderungen direkt umgesetzt.

Leistung

Whistleblower Helpdesk unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes rechtssicher umzusetzen.

Sie können bei uns einfach eine Externe Ombudsfrau bzw. einen Externen Ombudsmann buchen – und damit alle Vorgaben der EU-Richtlinie sauber umsetzen. Mit der Benennung einer unabhängigen Ombudsperson vermeiden Sie Bußgelder und reduzieren die Gefahr einer persönlichen Haftung als Geschäftsführer! 

Durch unsere erfahrenen und praxiserprobten Spezialisten für Datenschutz, Informationstechnologierecht sowie Kapitalmarktrecht kennen wir die Gesetze bis ins Detail und wissen genau, worauf es ankommt. Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Einhaltung aller Compliance-Vorgaben – und wir garantieren den Schutz von Whistleblowern. 

Ab 99,- EUR/Monat (zzgl. MwSt.)

übernimmt einer unserer spezialisierten Experten den Auftrag, Ihrem Unternehmen als Externe Ombudsperson zu dienen. Damit sind Hinweisgeber in Ihrem Unternehmen geschützt. Und Sie erfüllen damit alle Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes.  

Was passiert, nachdem ein Hinweis eingegangen ist?

Zunächst wird die Information aufgenommen und geprüft, ob es sich um einen relevanten Hinweis handelt. Ist das nicht der Fall, folgt die Abgabe nach Organigramm des Unternehmens.

Handelt es sich jedoch um einen relevanten Hinweis, wird zunächst der Schutz der Identität der Hinweisgeber sichergestellt (z.B. durch anwaltliche Verschwiegenheitspflicht)

Dann folgt die unabhängige Bewertung der Eingabe bzw. des Konflikts oder der Streitigkeit:

  • Abwägung der Argumente
  • Einordnung von Risiken, potentiellem Schaden und Kosten
  • Beachtung des Datenschutzes (DSGVO, BDSG)
 

Finaler Schritt ist ein Bericht an die relevante Stelle im Unternehmen oder deren Aufsicht (z.B. Compliance Officer, Geschäftsleitung, Aufsichtsrat oder Gesellschafter).

Rechtliches

Seit 02.07.2023 ist in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern bzw. Hinweisgebern in Kraft getreten. Unternehmen, die sich nicht daran halten, droht ein sehr hohes Bußgeld und es steht eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung im Raum. Was hat es damit genau auf sich?

Was ist ein Hinweisgeber (Whistleblower?)

Betrug, Korruption – selbst durch Fahrlässigkeit, bloßes Nichtstun, Wegschauen oder sonstiges Fehlverhalten – kann in jeder Organisation vorkommen. Für die Aufklärung sind Unternehmen und Institutionen oft auf Hinweisgeber (sogenannte Whistleblower) angewiesen, die Verstöße gegen die Compliance-Regeln beobachtet oder davon erfahren haben – und die bereit sind, diese Verstöße aufzudecken. Das tun sie nur, wenn sie wissen, dass sie bei ihrer Eingabe und vor allem auch danach geschützt sind.

Welche Tatbestände kann ein Hinweisgeber aufdecken bzw. melden?

Beim Hinweisgeberschutzgesetz geht es insbesondere um mögliche Verstöße gegen Strafvorschriften sowie um bußgeldbewehrtes Fehlverhalten, z.B. bzgl. den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Hinweisgeber tragen zur Vermeidung von Schäden und zur Aufdeckung von Bedrohungen oder Schäden des öffentlichen Interesses bei, die andernfalls unentdeckt bleiben würden. Daher hat die Europäische Kommission mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 eine Initiative zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Durch die mangelnde Transkription in deutsches Recht galt die Richtlinie einige Zeit unmittelbar und Deutschland musste eine erhebliche Strafe an die EU bezahlen. Der Bundesrat hat am 12.05.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur nationalen Umsetzung verabschiedet; durch die Verkündung am 02.06.2023 wurde die Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt und das Gesetz ist am 02.07.2023 Inkraft getreten. 

Warum kommt das Hinweisgeberschutzgesetz so plötzlich?

Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht hätte bereits bis 17.12.2021 erfolgen müssen; politisch ist dies im nationalen Gesetzgebungsverfahren jedoch erst sehr spät gelungen. Der Bundesrat hatte am 10.02.2023 zum HinSchG die Zustimmung verweigert. Die nicht fristgerechte Richtlinienumsetzung bedeutete, dass die EU-Richtlinie einstweilen unmittelbar gegolten hat. Zum Glück ist seit dem 02.07.2023 das Gesetz nun in Kraft.

Warum droht ein Bußgeld, wenn ich keinen Ombudsmann benenne?

Der Gesetzgeber sanktioniert Repressalien gegen Hinweisgeber, wie das Behindern von Whistleblower-Meldungen, mit ganz erheblichen Bußgeldern gegen die Institutionen und Unternehmen. Als solche Behinderung kann bereits gewertet werden, dass kein Meldesystem eingerichtet bzw. keine Ombudsperson benannt worden ist. Deshalb sollten Sie kein Risiko eingehen und schnell einen Externen Ombudsmann für Ihr Unternehmen buchen.  

Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz für mein Unternehmen?

Im Kern geht es um die Pflicht zur Einführung eines Meldesystems: So müssen Betriebe ab 50 Beschäftigten ein internes Meldesystem einrichten. Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern haben dafür bis 17.12.2023 noch etwas Zeit. Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen sofort handeln.

 

In der Praxis kann die Pflicht auch durch die Benennung einer Externen Ombudsperson erfüllt werden. Hinweisgeber in Ihrem Unternehmen können sich dann an diese Person wenden, wenn sie einen Compliance-Verstoß melden möchten. Ein IT-Tool liefert in der Regel lediglich den sicheren Kommunikationsweg. Aber wer schaut sich dann die Eingabe bzw. den Hinweis an? Dafür benötigen Sie eine unabhängige Ombudsperson!

Warum muss ich einen Ombudsmann buchen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein Meldesystem für den Schutz von Hinweisgebern bzw. Whistleblowern einzuführen. Sonst droht ein richtig hohes Bußgeld und die Verantwortlichen im Unternehmen haften persönlich wegen eines Organisationsverschuldens. Als Meldesystem reicht bereits aus, einen Externen Ombudsmann zu benennen – damit sind die Vorgaben des Gesetzes erfüllt. 

Welche Aufgabe hat ein Ombudsmann beim Hinweisgeberschutzgesetz?

Jede Form von Hinweis oder Beschwerde, der bewiesene oder vermutete Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften und Regelungswerke muss jederzeit auf einem vertrauenswürdigen und niedrigschwelligen Meldeweg erfolgen können. Ein Whistleblower kann sich daher bei einer Ombudsperson melden, die einerseits den Hinweisgeber schützt und andererseits dafür sorgt, dass die Hinweise Gehör finden. Er oder sie läuft bei einem Externen nicht Gefahr, dass der Hinweis unmittelbar beim potenziellen Täter ankommt.

Über uns

Als erfahrene Praktiker mit zusammengerechnet mehr als 60 Jahren Berufserfahrung kennen wir die Herausforderungen und Problemlagen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Unternehmen. Wir sind unabhängige Ombudsmänner mit interdisziplinären Kenntnissen und verfügen über vielfach erprobte Praxiserfahrungen in unseren Fachbereichen.

Als Fachanwälte und ausgewiesene Experten für regulatorische Themen wie Datenschutz, IT-Security, Cyber-Security und Informationssicherheit, Zertifizierungsvorhaben, Informationstechnologierecht sowie Kapitalmarktrecht haben wir die Diskussionen um das Hinweisgeberschutzgesetz sowohl auf EU- als auch auf bundesdeutscher Ebene genauestens verfolgt. Wir kennen die Details und wissen genau, auf welche Fallstricke Unternehmen bei der Umsetzung der Richtlinie achtgeben müssen.

Peter Wagner

Ich eigne mich als Ombudsmann, weil…


ich bewusst Partner einer Rechtsanwaltskanzlei wurde, die sich als erste Anwaltskanzlei für die digitale Akte eingesetzt hat. Meine Schwerpunkte und Interessen liegen im internationalen Recht. Daher war für mich klar, dass die großen Enthüllungsskandale der letzten Jahrzehnte nicht an der EU-Gesetzgebung vorbeiziehen würde. Gerade für internationale Unternehmen ist aber ein weiteres IT-Tool keine selbsterklärende Lösung, um das Hinweisgebergesetz umzusetzen. Der Mensch hinter einem Unternehmen vertraut einem erfahrenen Berater und möchte erklärt bekommen, warum er wann was zu tun hat. Deshalb werde ich von vielen Geschäftsführer als Sparringspartner auf Augenhöhe betrachtet.

„Cogito ergo sum“

Dr. Alexander Deicke

Ich eigne mich als Ombudsmann, weil…


ich als Unternehmensberater und Interim Manager immer wieder merke, dass jeder nur in seinem eigenen Bereich optimiert. Diese Silos machen bei regulatorischen Themen keinen Sinn. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass Unternehmen die internen Hinweisgebersysteme auch extern zugänglich machen und dadurch einen Beitrag für das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengsetz leisten.
Effizienz und einfach machen prägen meinen Alltag als Entrepreneur – und ich möchte andere Unternehmen dabei unterstützen, regulatorische Themen zu bündeln, z.B. mit vereinigten externen Funktionen. Warum sollte nicht der Datenschutzbeauftragte auch der Ombudsmann sein?

„Video meliora proboque, deteriora sequor“

Dr. Thomas A. Degen

Dr. Thomas A. Degen

Ich eigne mich als Ombudsmann, weil…

ich als Lehrbeauftragter und Prüfer an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW) sowie bei der TÜV Süd Akademie immer wieder mit dem Thema Beschwerdemanagement in Berührung gekommen bin. Wer traut sich schon, einem Prüfer direkt zu sagen, dass man etwas nicht richtig findet? Als Co-Founder und Compliance-Beauftragter der ValueAbler GmbH geht es mir darum, dass auf der einen Seite Werte durch Daten geschaffen werden, aber auch darauf hingearbeitet wird, dass wir Informationen unserer Mitarbeiter und Peergroups nutzen, um Compliance umzusetzen. Der Datenschutz muss natürlich auch berücksichtigt werden. Es geht in der Regel schließlich um sensible personenbezogene Daten.

„Errare humanum est“

Daniela Neubrand

Ich begeistere mich als Projekt Manager für das Thema Whistleblower Helpdesk, weil…

ich durch meine jahrelange Prozesserfahrung in internationalen Konzernen und Start Ups weiß, wie man Abläufe in dynamisch wachsenden Bereichen mit Präzision und Engagement koordiniert und durch Einsatz von Technologie und Prozessinnovationen höhere Geschwindigkeit bei der Bearbeitung erreichen kann. Mein Ziel ist es, dass Whistleblower nicht nur gehört werden, sondern dass auch der vom Gesetzgeber vorgesehene nachhaltige Umgang mit dem Informationsgehalt erreicht wird. Durch optimierte Prozesse helfe ich unseren Kunden dabei, den Implementierungsaufwand und Ressourcenaufwand in ihren Unternehmen bzw. Verband zu minimieren und somit Kosten für alle Beteiligten zu reduzieren. Durch optimierte Datenstrukturen und Workflows behalten wir jederzeit den Überblick über den aktuellen Status der eingegangenen Hinweise, die Fristeinhaltung und die betroffenen Rechtsgebiete und es bleibt mehr Zeit, persönlich und beratend für unsere Kunden zur Verfügung zu stehen.

„Non Scholae sed vitae discimus“

Aktuelles

„Whistleblowing – leicht gemacht“ Ein Buch von unserem Gründer Alexander Deicke und Marcus Sultzer

In einer Zeit, in der Transparenz und ethisches Handeln in Unternehmen immer wichtiger werden, ist das Buch „Whistleblowing – leicht gemacht“ von Alexander Deicke und Marcus Sultzer ein unerlässlicher Leitfaden für Führungskräfte und Compliance-Manager. Die Autoren beleuchten die rechtssichere Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes, die seit Mai 2023 für Unternehmen in Deutschland von Bedeutung […]

Was haben Fehlerkultur, Hinweisgeberschutz und GRC gemeinsam?

Warum es sich lohnt, einen 360-Grad-Blick zu wagen und auch in KUM nachhaltige Management- und Compliance-Strukturen im Sinne von Governance, Risk & Compliance zu etablieren

Vorstellung Dr. Thomas A. Degen

Warum arbeitete ich bei der Degen Deicke Wagner GmbH, whistleblower-helpdesk, und nicht in der Ölindustrie? Schon vor der Jahrtausendwende habe ich mich für Autos, Rasenmäher, Flugzeuge und Boote interessiert, vor allem, weil die individuelle Mobilität für die Menschheit als Synonym für Frieden und Freiheit steht. Als Computer-Fan haben mir meine Antennen zur Jahrtausendwende gesagt, als mailen, chatten und googeln noch exotisch waren, die Offerte aus der Ölindustrie abzusagen und mich in die „Wahlstation“ bei SAP nach Waldorf zu stürzen.

Whistleblower-Schutz: Schlüssel zur ethischen Unternehmenskultur

Das Hinweisgeberschutzgesetz spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich sicher fühlen, Missstände oder unethisches Verhalten anzusprechen. Arbeitgeber sollten Richtlinien und Verfahren zur Meldung von Fehlverhalten einführen, einschließlich Vertraulichkeitsanforderungen und Schutz vor Repressalien. Es ist wichtig, effektive Kanäle für die Meldung von Bedenken gegenüber der Geschäftsleitung bereitzustellen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen.

Kontakt

+49 177 6333972

Rückruf anfordern

info@whistleblower-helpdesk.de