Beim externen Ombudsmann bleiben Hinweise intern

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, wird die unternehmerische Verantwortung um neue Schutzmechanismen im Bereich Compliance ergänzt:
Für Hinweise über relevante Rechtsverstöße werden Meldewege ohne Risiko eingeführt. So genannte Hinweisgeber aus der Mitte oder aus dem Umfeld eines Unternehmens sind künftig geschützt vor Repressalien.
Umso wichtiger ist das Verständnis, welche Meldewege dem Hinweisgeber zu Verfügung stehen: